Re: Balkonbrüstung : Übersteigbarkeit und Umbau bei ETW in Mehrfamilienhaus


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 24 Februar, 2015 um 23:19:09:

Antwort an: Balkonbrüstung : Übersteigbarkeit und Umbau bei ETW in Mehrfamilienhaus posted by Schindel am 24 Februar, 2015 um 14:50:32:

hallo Schindel,
grundsätzlich müssen Sie unterscheiden zwischen baurechtlichen und privatrechtlichen Anforderungen.
Die baurechtlichen Anforderungen regelt Ihr Bundesland (?). Also weitere Angaben.....
"Mauer hochziehen" bedarf vermutlich einer Zustimmung der WEG, da die äussere Erscheinung verändert wird. Das kann Ihnen aber auch die Hausverwaltung beantworten.



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