hydrotechnischer Nachweis gefordert - gerechtfertigt?


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Gesendet von Lars am 25 Januar, 2015 um 21:02:09:

Hallo,

wir haben letztes Jahr ein Baugrundstück gekauft, für das es einen in 2001 genehmigten und aufgrund von Verlängerungen immer noch gültigen Vorbescheid für ein EFH gibt. Das Grundstück liegt an einem Bach (Gewässer 3. Ordnung).

Nun haben wir die Planungen für unser Haus fertig und der Bauantrag wurde eingereicht. Das Haus unterscheidet sich zwar optisch vom im Vorbescheid beantragten (Vorbescheid EG, 1. OG, Dach 32 Grd - unser Entwurf EG, DG mit Dach 48 Grd), steht aber in den genehmigten Grenzen des Vorbescheids. Es gibt keinen Bebauungsplan, der Abstand vom Bachlauf beträgt etwas 30 m.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Landratsamt unter anderem das Wasserwirtschaftsamt angefragt. Von hier kam nun eine für uns völlig überraschende und nicht nachvollziehbare Anforderung: Unter Berufung auf §78 des WHG fordert man uns auf, ein hydrotechnisches Gutachten (2-dimensionale Berechnung) vorzulegen.

Bei der Genehmigung des Vorbescheid durch den Vorbesitzer wurde dieser Nachweis nicht gefordert bzw. das genehmigende Landratsamt hat damals wohl das Wasserwirtschaftsamt gar nicht befragt.

Unser Grundstück liegt weder in einem kartografisch dokumentierten Hochwasser- noch einem Überschwemmungsgebietes. Es gibt aktuell keinerlei Pegelstände des Bachs, an den unser Grundstück grenzt. Somit ist nach meinem Verständnis §78 des WHG gar nicht für uns zutreffend und die Forderung nach dem hydrotechnischen Nachweis auch nicht rechtens.

Wie seht Ihr das? Können wir uns auf den Vorbescheid berufen und eine Genehmigung ohne hydrotech. Gutachten fordern, oder müssen wir tatsächlich zunächst den Nachweis erstellen lassen und mit sämtlichen Folgen daraus leben...?

Danke für hilfreiche Antworten!

Lars



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