Re: Bürokratie für Mini-Vorhaben


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 06 November, 2014 um 10:15:14:

Antwort an: Bürokratie für Mini-Vorhaben posted by Bolanger am 05 November, 2014 um 15:30:45:

Guten Morgen!

Auch wenn ich Ihren Unmut durchaus nachvollziehen kann, aber die BauO NRW sagt ja erst einmal nur, dass für solche Vorhaben kein Bauvorlageberechtigter mehr unterschreiben muss. Das war politisch gewollter, vermeintlicher Bürokratieabbau. Die vollziehenden Behörden bedanken sich für den Kram, den sie deswegen nun teilweise auf den Tisch gerotzt bekommen, entgegennehmen müssen und bearbeiten sollen. Dem Grunde nach vollständig und bestimmt müssen die Antragsunterlagen aber weiterhin sein. Bei der um sich greifenden, nachträglichen Verhüttelung von diversen Baugebieten, kann ich zum Beispiel auch gut nachvollziehen, dass zumindest gelegentlich mal die Frage nach der GRZ gestellt werden muss.

Die "neue Bürokratie", die Sie da wahrnehmen ist ja keine grundsätzlich neue Bürokratie, sondern nur ein Bruch mit alten Gewohnheiten. Zwei Gründe würden mir dazu einfallen: Entweder verursacht Ihr Terassenvorhaben aus irgendwelchen anderen Gründen behördlicherseits (oder auch unzulässigerweise politikseits) Probleme und Sie werden deshalb ersatzweise mit dem "vollen Programm" überzogen, damit Sie entweder die Flinte ins Korn werfen oder sich das Haar in der Suppe finden lässt. Eine zweite Alternative könnte auch ein Geneartionswechsel in Ihrem zuständigen Bauordnungsamt sein. Die Ära der gelassenen Beamten, die nur noch wenige Berufsjahre vor Augen haben, die Ihren Zuständigkeitsbereich seit Jahrzehnten aus der Westentasche kennen und die solchen Kleinkram aus Erfahrung oder weil sie seit vielen Jahren keine Gesetzesänderung mehr mitgekriegt haben einfach mal ohne detaillierte Prüfung durchgewunken haben, scheint mir in manchen Gegenden vorbei zu sein. Die jungen, gut ausgebildeten aber schlecht bezahlten, befristet Angestellten, die man immer häufiger in unterbesetzten Amtsstuben antrifft, haben ein merklich weniger dickes Fell und ziehen häufig Ihr Prüfprogramm strikter durch, da man ihnen bei Fehlern oder Problemen seitens des Arbeitgebers viel leichter an die Wäsche kann. Und bei epedemisch zunehmenden (Nachbar-)Klageverfahren schmeisst sich behördlicherseits auch niemand mehr gerne in die Bresche, sondern es wird wegen der Kosten mit dem Finger gezeigt und gegebenenfalls der Arbeitsvertrag nicht verlängert. Wer in den Haushaltssicherungskommunen nicht nur kein Geld reinholt, sondern auch noch Kosten verursacht, der ist ganz schnell weg vom Fenster. Da sichert man sich halt nach allen Seiten ab.

Stellen Sie sich mal vor, der Nachbar Ihres Terrassenbauherrn klagt erfolgreich gegen die erteilte Baugenehmigung. Früher hätte man das als beklagte Behörde relativ gelassen und gleichmütig hingenommen. Irgendeine kommunale Prozesskostenversicherung hätte den Aufwand beglichen und gut war es. Heute gäbe es da keinen Pfennig mehr, wenn sich nachweisen lässt, dass vorsätzlich nicht der gesamte Prüfumfang abgearbeitet wurde. Und dass man ein Auge zudrücken soll, gibt einem heute auch keiner mehr schriftlich. Wenn dann mal etwas schiefgeht, wird der schwarze Peter herumgeschoben (siehe Loveparade in Duisburg) und am Ende trifft es dann immer die Kleinen, die dann für ein mickriges Gehalt und bei teilweise prekären Beschäftigungsbedingungen den Kopf hinhalten sollen oder bei nächster Gelegenheit den Hut nehmen müssen. Kein Wunder, dass die sich teilweise auf nix mehr einlassen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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