Re: Wegbreite einer Zufahrt zum Hammergrundstück


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Gesendet von Bolanger am 04 November, 2014 um 09:21:30:

Antwort an: Wegbreite einer Zufahrt zum Hammergrundstück posted by Elke Zierold am 02 November, 2014 um 18:12:17:

Hallo,

solange das Haus Bestandsschutz hat, sollte es keine Probleme geben. Erst wenn Sie das Haus abreißen und neu bauen lassen oder andere Änderungen vornehmen, die den bestandsschutz erlöschen lassen, könnte es zu Problemen kommen.

Meist gibt es zwei Vorgaben. Die eine besagt, dass die Zufahrt angemessen sein muss und zur Nutzung passen muss. Wollten Sie dann z.B. auf dem Grundstück einen Abstellplatz für übergroße Landmaschinen erstellen, dürfte man eine entsprechend breite Zufahrt fordern.

Viel wichtiger dürfte aber die Breite und Geometrie einer Feuerwehrzufahrt sein. Da gibt es in jedem Bundesland andere Vorschriften. Je nach Entfernung von der Straße reicht mal ein Durchgang für Personen und mal muss die Einfahrt eine Mindestbreite haben, darf gewisse Kurvenradien nicht unterschreiten, muss eine Stellmöglichkeit für einen Leiterwagen haben etc. Wahrscheinlich wird es dann mit einer Breite unter 2 Metern eng.

Gruß,

Bolanger


: Ich habe ein Grundstück (Hammergrundstück ) in Aussicht, welches mit einem kleinen Haus bebaut ist. Die Zufahrtsbreite beträgt baubedingt nur 2,70 m. Gibt es da
: Vorschriften, ob die Zufahrtsbreite ein bestimmtes Maß nicht unterschreiten darf ?





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