Gesendet von Elke Zierold am 02 November, 2014 um 18:12:17:
Ich habe ein Grundstück (Hammergrundstück ) in Aussicht, welches mit einem kleinen Haus bebaut ist. Die Zufahrtsbreite beträgt baubedingt nur 2,70 m. Gibt es da
Vorschriften, ob die Zufahrtsbreite ein bestimmtes Maß nicht unterschreiten darf ?