Re: Bauvorhaben noch zu verhindern?


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Gesendet von pjf am 08 September, 2014 um 21:51:12:

Antwort an: Re: Bauvorhaben noch zu verhindern? posted by Dirk Baumeister am 07 September, 2014 um 20:33:40:

Hallo,

auf die geliebte Aussicht haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Auch ob ein Ein- Fünf- oder Zehnfamilienhaus in der Nachbarschaft erstellt wird, das müssen Sie meiner Meinung nach dulden, außer ein Bebauungsplan stellt andere Regeln auf. Aber von einem Bebauungsplan haben Sie nicht gesprochen.

Auch Ihre Gebiets- Lärm- und Immissionsschutz-Aspekte können Sie vergessen.

Wo Sie Erfolg haben können ist, wenn das Bauvorhaben sich im §34-er Bereich des Baugesetzbuches abspielt und das Einfügegebot von der Baugenehmigungsbehörde nicht entsprechend berücksichtigt wurde.
Das heisst: die Kubatur des Gebäudes muss sich der Umgebungsbebauung anpassen. Wieviel Wohneinheiten eingeplant sind, spielt keine Rolle.
Auch ob eine Tiefgarage geplant ist oder nicht, spielt generell auch keine Rolle.

Sprechen Sie, wie der Vorredner vorschlägt, mit dem Bauamt. Falls Sie Probleme haben, den Erklärungen zu folgen, teilen Sie es mit.

Gruss
pjf


: ... zunächst mal Einsicht in die Baugenehmigungsakte nehmen und sich das Vorhaben und die Rechtmäßigkeit von der zuständigen unteren Bauaufsicht erläutern lassen.

: Wenn dann noch nachbarschützende Belange verbleiben, die gegebenenfalls nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurden, kann gegen die Baugenehmigung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden. Wie, wo und bis wann das geht sollte auch die Bauaufsichtsbehörde mitteilen können.

:
: : Hallo,
: : man hat vor 4 Monaten eine fast kernsanierte Bestandsimmobilie bezogen und muß heute erfahren, dass die geliebte Aussicht im nächsten Jahr durch ein Neubauvorhaben stark eingeschränkt wird.
: : Statt der rundum vertretenen EFH soll es ein 10 Familienhaus mit Tiefgaragen etc. werden.
: : Mir fallen spontan Gebiets- und Lärm- bzw. Immissionsschutz ein, die als Gründe gegen das Bauvorhaben angegeben werden können.
: : Haben diese Gründe in NRW Aussicht auf Erfolg?
: : Was muß der ungehaltene Nachbar tun?




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