Bauvorhaben noch zu verhindern?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Michael am 07 September, 2014 um 19:21:18:

Hallo,
man hat vor 4 Monaten eine fast kernsanierte Bestandsimmobilie bezogen und muß heute erfahren, dass die geliebte Aussicht im nächsten Jahr durch ein Neubauvorhaben stark eingeschränkt wird.
Statt der rundum vertretenen EFH soll es ein 10 Familienhaus mit Tiefgaragen etc. werden.
Mir fallen spontan Gebiets- und Lärm- bzw. Immissionsschutz ein, die als Gründe gegen das Bauvorhaben angegeben werden können.
Haben diese Gründe in NRW Aussicht auf Erfolg?
Was muß der ungehaltene Nachbar tun?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]