Re: Genehmigung Pool


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Gesendet von Heinz am 08 September, 2014 um 05:51:12:

Antwort an: Re: Genehmigung Pool posted by Bolanger am 07 September, 2014 um 21:35:29:


Hallo,

Kann man eine Bauvoranfrage bei einem Genehmigungsfreistellungsverfahren so einfach stellen? Ich weis, die Frage ist a bisserl komisch! Kommt da nicht die Antwort: es gibt keine Bauvoranfrage bei Genehmigungsfreistellungsverfahren! ? Abstrich könnte es mal probieren.
Bekommt man da eine verbindliche oder unverbindliche Antwort? Folgt auf Bauvoranfrage nicht zwingend ein Bauantrag??

Gruß

: Hallo,

: stellen Sie eine Bauvoranfrage an die Gemeinde und warten Sie die Antwort ab. Das ist das sicherste Verfahreun, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

: Gruß,

: Bolanger


: : Hallo zusammen!

:
: : Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen.

: : Zu unseren Vorraussetzungen:

: : Wir wollen einen voll ins Erdreich eingelassenen Pool bauen. Wir haben einen Bebauungsplan ( aus dem wir nicht hundertprozentig schlau werden), müssen die Bayrische BO beachten, BauBG und BauNO! Wir haben ein Baufenster indem wir uns "aufhalten" sollten. Kein Aussenbereich! Genehmigungsfreistellungsverfahren!

: : Die Anfrage an unser zuständiges Bauamt wurde folgen beantwortet :

:
: : ...Die Zulässigkeit eines Pools richtet sich nach den Vorschriften des Bebauungsplanes "WA .....sowie der Bayer. Bauordnung.

: : Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht, empfehlen wir Ihnen, ein Planungsbüro zu Rate zu ziehen."

:
: : Wir wollen natürlich unseren Pool am Rande unseres Grundstücks bauen, da berühren wir und überschreiten wir unser Baufenster.

: : Wie können wir vorgehen, um sicher zu gehen, ob wir den Pool dort bauen dürfen. Kann doch nicht sein, dass ich ein Planungsbüro brauche!

:
: : Vielleicht kann uns der ein oder andere bei unserem Problem weiterhelfen??!!

: : Danke, schönes WE




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