Gesendet von Bolanger am 07 September, 2014 um 21:35:29:
Antwort an: Genehmigung Pool posted by Heinz am 06 September, 2014 um 18:19:13:
Hallo,
stellen Sie eine Bauvoranfrage an die Gemeinde und warten Sie die Antwort ab. Das ist das sicherste Verfahreun, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
Gruß,
Bolanger
: Hallo zusammen!
: Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen.
: Zu unseren Vorraussetzungen:
: Wir wollen einen voll ins Erdreich eingelassenen Pool bauen. Wir haben einen Bebauungsplan ( aus dem wir nicht hundertprozentig schlau werden), müssen die Bayrische BO beachten, BauBG und BauNO! Wir haben ein Baufenster indem wir uns "aufhalten" sollten. Kein Aussenbereich! Genehmigungsfreistellungsverfahren!
: Die Anfrage an unser zuständiges Bauamt wurde folgen beantwortet :
: ...Die Zulässigkeit eines Pools richtet sich nach den Vorschriften des Bebauungsplanes "WA .....sowie der Bayer. Bauordnung.
: Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht, empfehlen wir Ihnen, ein Planungsbüro zu Rate zu ziehen."
: Wir wollen natürlich unseren Pool am Rande unseres Grundstücks bauen, da berühren wir und überschreiten wir unser Baufenster.
: Wie können wir vorgehen, um sicher zu gehen, ob wir den Pool dort bauen dürfen. Kann doch nicht sein, dass ich ein Planungsbüro brauche!
: Vielleicht kann uns der ein oder andere bei unserem Problem weiterhelfen??!!
: Danke, schönes WE