Stützmauer ohne Rücksprache entfernt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Detlef am 20 August, 2014 um 08:25:38:

Unser Grundstück ist hanglagig. Wir haben das oberste Grundstück.
Unser unterer Nachbar hat nun ohne Rücksprache die auf seinem Grundstück stehende Stützmauer oberhalb ca. 30 cm entfernt. Da ich zu Bauzeiten die Pflasterung meiner Garageneinfahrt gegen die vorhandene Stützmauer gearbeitet habe, droht diese nun abzukippen, da es sich genau um die 30 cm handelt gegen die meine Pflastersteine angearbeitet waren. Mit dem damaligen Nachbar bestand das Einverständnis die Pflasterung gegen die Stützmauer zu arbeiten.

Ist es baurechtlich statthaft, das ursprünglich vorhandene Stützfundament abzureißen ohne für eine neue Befestigung zu sorgen. Muss ich nun meinerseits eine neue Stützmauer auf meinem Grundstück bauen?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]