Gesendet von Detlef am 20 August, 2014 um 17:30:42:
Antwort an: Re: Stützmauer ohne Rücksprache entfernt posted by Detlef am 20 August, 2014 um 16:52:36:
: Etwas genauer beschrieben:
: Die Stützmauer wurde von meinem damaligen Nachbarn errichtet. Mit ihm bestand die mündl. Absprache, dass ich gegen das Fundament pflastern darf.. Der jetzige Nachbar kennt die Vereinbarung nicht. Da aber auch der jetzige Nachbar bereits 20 Jahre die Gegebenheit so akzeptiert hat, sollte man von Gewohnheitsrecht sprechen dürfen. Wir und der Nachbar sind Eigentümer. Beide Häuser wurden vor 30 Jahren neu gebaut. Meine Garage befindet sich direkt an der unteren Grenze. Das Gelände ist sehr hanglagig. Mein Haus ist das obere. Die Stützmauer befindet sich auf der Grenze des Nachbarn. Um in die Garage zu gelangen, befahre ich die an die Stützmauer angelegte Bepflasterung direkt an meiner Grundstücksgrenze. Daher kann ich das Pflaster dort nicht entfernen. Die Bepflasterung meines Nachbarn ist ca. 20 cm tiefer. Ich müsste also die Pflastersteine irgendwie auf dies 20 cm bezogen abfangen bzw. befestigen. Meine Frage ist, wer dafür die Kosten zu tragen hat? Der Verursacher (also der Nachbar der die Stützmauer abgetragen hat) oder ich selbst weil es sich um mein Grundstück handelt?