Re: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen


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Gesendet von Bolanger am 19 August, 2014 um 08:44:44:

Antwort an: Re: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen posted by Tom Seidel am 19 August, 2014 um 08:32:03:

Hallo,

zum Bauzwang gibt es meist auch Nebenformulierungen die beschreiben was passiert, wenn der Bauzwang nicht eingehalten wird. Die kennen Sie wahrscheinlich nicht.
Gibt es diese nicht, dann liegt es an der Gemeinde entsprechende Maßnahmen zu treffen. Diese müssen dann rechtmäßig sein, verhältnismäßig etc. Das kann z.B. ein Bußgeld für den Besitzer bedeuten, kann auch bedeuten, dass die Gemeinde vom Bauzwang abrückt, oder kann zur Rückabwicklung oder zum Rückkauf des Grundstückes durch die Gemeinde führen. Da hat die Gemeinde einen großen Ermessenspielraum.

Die Beziehung der Gemeinde zum jetzigen Grundstückseigentümer mag Sie zwar interessieren, die geht sie aber nichts an ;-).
Auch wenn die Gemeinde das Grundstück kostenlos zuzrücküberschrieben bekommt, so wäre sie unter normalen Umständen dazu verpflichtet, das Grundstück angemessen zu vermarkten. Dann kann die Gemeinde die Mondpreise fordern, oder das Grundstück selbst nutzen, oder gar nicht verkaufen und warten, bis sich ein gewünschter Verkaufspreis erzielen lässt. Sie haben meiner Meinung nach keine rechtliche Handhabe gegen irgendwen, die dazu führt, dass Sie das Grundstück zu einem günstigen Preis erwerben können.

: Hallo,

: nein, das wollte ich natürlich nicht wissen.
: Bzw. diese These ist für jedermann nachvollziehbar und somit hilft diese nicht weiter.

: a) ist das alles rechtens?
: b) was ist, wenn der bauzwang abläuft, wir sind die einzigen Interessenten, und es wird nur überteuert angeboten? Ist dann nicht die gemeinde in der pflicht dieses zum Einkaufspreis zurückzukaufen und dann zu veräußern?


: : Hallo,

: : die Handhabe ist ganz einfach: Wenn Ihnen das Grundstück die Mondpreise wert ist, dann kaufen Sie es. Ist es für Sie zu teuer, dann lassen Sie es bleiben. Das wollten Sie doch wissen.

: : Gruß,

: : Bolanger

: :
: : : Hallo,

: : : vor xx Jahren wurde bei uns ein Baugebiet neu erschlossen, und sofort - wie es häufig so ist - haben sich die Landwirte darauf gestürzt.

: : : In dieser Bauzwang-Zeit meldeten wir leider nur mündlich beim Bürgermeister Interesse an. Parallel erkundigten wir uns persönlich um Verkaufsabsichten, da man sich kennt.
: : : Durch etwaige connections wurde der Zwang erneut verlängert.
: : : Nun wäre ein Grundbesitzer bereit, zu verkaufen, allerdings zu Mondpreisen.

: : : Wie ist hierbei die Handhabe?





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