Re: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bolanger am 18 August, 2014 um 17:32:14:

Antwort an: Neuerschließung Siedlung Bauzwang abgelaufen posted by Tom Seidel am 18 August, 2014 um 13:24:16:

Hallo,

die Handhabe ist ganz einfach: Wenn Ihnen das Grundstück die Mondpreise wert ist, dann kaufen Sie es. Ist es für Sie zu teuer, dann lassen Sie es bleiben. Das wollten Sie doch wissen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: vor xx Jahren wurde bei uns ein Baugebiet neu erschlossen, und sofort - wie es häufig so ist - haben sich die Landwirte darauf gestürzt.

: In dieser Bauzwang-Zeit meldeten wir leider nur mündlich beim Bürgermeister Interesse an. Parallel erkundigten wir uns persönlich um Verkaufsabsichten, da man sich kennt.
: Durch etwaige connections wurde der Zwang erneut verlängert.
: Nun wäre ein Grundbesitzer bereit, zu verkaufen, allerdings zu Mondpreisen.

: Wie ist hierbei die Handhabe?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]