Re: Saunahaus mit Feuerstätte in NRW unter 30m³


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Gesendet von Olaf Sch. am 18 August, 2014 um 10:41:43:

Antwort an: Re: Saunahaus mit Feuerstätte in NRW unter 30m³ posted by Bolanger am 18 August, 2014 um 10:25:09:

Die Bauberatung vom Amt sagt das ein Bauantrag erforderlich sei, da das Haus Granzabstände auslösen würde. Meine Frage bzgl. eines Bauvorlagenberechtigten wurde verneint. Ich könne den Antrag selber stellen mit den nötigen Unterlagen.

Frage: Kann der Granzabstand trotzdem auf einer Seite unterschritten werden?

: Hallo,

: es wird wohl darauf ankommen, welche Frage in der Voranfrage gestellt wird. Die Voranfrage wird wahrscheinlich ohne Forderung eines förmlichen Bauantrages beantwortet werden, denn es ist "nur" eine Voranfrage.
: Sollten Sie sich nach Erhalt der Antwort auf Ihre Voranfrage dazu entscheiden, einen Bauantrag zu stellen, so dürfte dieser meiner Meinung nach nur dann positiv beantwortet werden, wenn der Antrag von einem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt wurde. Wenn die gemeinde von dieser Forderung abweicht, dann würde sie ihren Ermessenspielraum deutlich zu Ihren Gunsten ausnutzen oder sich ggf. sogar gegen die Bauvorschriften hinwegsetzen.

: Gruß,

: Bolanger


: : Hallo, soweit ich gelesen habe ist zunächst einmal ein Häuschen unter 30m³ in NRW geneigungsfrei.
: : Soll es ein Saunahaus sein mit Holzofen (Feuerstätte) ist es von dieser Freiheit ausgeschlossen.

: : Konkret soll nun eine Voranfrage stattfinden. Der Ofen ist geprüft nach DIN EN15821 und der Bezirksschornsteinfeger gibt sein OK, auch weil das nächste Fenster der Nachbern 15 m weit weg ist.

: : Frage: Kann/wird die Baubehörder auf dem kurzem Wege ihr OK geben. Oder wird sie einen förmlichen Bauantrag mit Zeichnung und usw. beantragen?




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