Gesendet von Olaf Sch. am 18 August, 2014 um 08:34:54:
Hallo, soweit ich gelesen habe ist zunächst einmal ein Häuschen unter 30m³ in NRW geneigungsfrei.
Soll es ein Saunahaus sein mit Holzofen (Feuerstätte) ist es von dieser Freiheit ausgeschlossen.
Konkret soll nun eine Voranfrage stattfinden. Der Ofen ist geprüft nach DIN EN15821 und der Bezirksschornsteinfeger gibt sein OK, auch weil das nächste Fenster der Nachbern 15 m weit weg ist.
Frage: Kann/wird die Baubehörder auf dem kurzem Wege ihr OK geben. Oder wird sie einen förmlichen Bauantrag mit Zeichnung und usw. beantragen?