Re: Arbeitsweise Bauamt


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Gesendet von pjf am 12 August, 2014 um 23:54:57:

Antwort an: Arbeitsweise Bauamt posted by Hergenrath am 07 August, 2014 um 13:52:08:

Sehr geehrte Frau oder Herr Hergenrath,

Mit der Arbeitsweise des Bauamts hat Ihre Frage absolut nichts zu tun.
Die Fragen, die Sie jetzt aufwerfen, hätte bei der Vertragsgestaltung gestellt werden müssen.

Bei einem guten Vertrag ist sichergestellt, wer von den Vertragspartnern die Pflicht hat, für die Tatsachenfeststellung zu sorgen. Das ist offenbar nicht geschehen.

Ich zweifle auch daran, ob überhaupt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande gekommen ist. Aufgrund Ihrer Angaben sehe ich keinen Rechtsgrund dazu. Gewissheit können Sie erhalten, wenn sie Sich mit ihrem Vertrag an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt öffentliches Verwaltungsrecht wenden.
Ich vermute, dass da einiges an Murks vorliegt.

Gruss
pjf

: Nehmen wir an, es existiert ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der seine Wirkung entfaltet, wenn Bewohner eines Hauses dort nicht mehr wohnen. Wie geht es weiter? Bekommt das Bauamt dies vom Einwohnermeldeamt gemeldet? Hat das Bauamt den Vertrag zur jährlichen überprüfung auf wiedervorlage? Zufällige Kontrolle der Akte? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!





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