Arbeitsweise Bauamt


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Gesendet von Hergenrath am 07 August, 2014 um 13:52:08:

Nehmen wir an, es existiert ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der seine Wirkung entfaltet, wenn Bewohner eines Hauses dort nicht mehr wohnen. Wie geht es weiter? Bekommt das Bauamt dies vom Einwohnermeldeamt gemeldet? Hat das Bauamt den Vertrag zur jährlichen überprüfung auf wiedervorlage? Zufällige Kontrolle der Akte? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!



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