Re: Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung


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Gesendet von Bauamt am 04 Februar, 2014 um 12:08:37:

Antwort an: Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung posted by Kathrin am 04 Februar, 2014 um 11:05:17:

Die Klage wäre nur zulässig, wenn die Baugenehmigung Sie in eigenen Rechten verletzt (§ 42 VwGO).
Bei dem Sachverhalt kann ich kein entsprechendes Recht erkennen.

Die Festsetzung der Geschosse hat in aller Regel nichts mit Nachbarrechten zu tun, sondern erfolgt aus städtebaulichen Gründen, also im öffentlichen Interesse. Vorteile von Nachbarn sind damit nicht bezweckt. Ausnahmen müssten sich aus der Begründung des betroffenen Bebauungsplanes ergeben.

: Auf einem 300m von mir entfernten Grundstück soll ein Hotel von 4 auf 6 Geschosse aufgestockt werden. Laut Bebauungsplan sind nur 4 Geschosse zulässig. Das Bauamt erteilte eine Baugenehmigung und erteilte von Festsetzungen zu den Geschossen eine Befreiung. Kann ich dagegen klagen, obwohl ich nicht Nachbar bin?





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