Gesendet von Joschi76 am 30 Januar, 2014 um 09:46:19:
Hallo und guten Tag,
ich habe mich jetzt schon etwas durch das Forum gelesen und im Internet recherchiert. Leider habe ich für meine spezielle Frage noch keine Antwort gefunden und hoffe nun hier ein paar Anregungen zu finden.
Wir besitzen ein Baugrundstück in einem Wohngebiet ohne Bebauungsplan. In der näheren Umgebung stehen EFH und DHH, alle lt. Aussagen Landratsamt 1 Vollgeschoss + DG. Da wir in einem Gebiet mit drückendem Wasser leben, hat ein Großteil der Häuser den Keller aus dem Boden herausgebaut (Sockel meist so um die 90 cm). Die Wandhöhe (Geländeboden - Dachhaut) beträgt bei den Häusern in der näheren Umgebung 4,80 - 5,10 m.
Wir wollen (wegen dem drückenden Wasser und ausreichend Bauplatz) keinen Keller bauen, würden unser Haus aber gerne an die Wandhöhe der Häuser in der Nachbarschaft anpassen. Das bedeutet daß wir im 1.OG einen höheren Kniestock haben können, daß das DG zu einem Vollgeschoss werden würde. Da uns der Keller fehlt, benötigen wir den Platz auch im DG.
In §34 BauGb wird nur darauf abgestellt, daß sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Vom Hauskörper wäre es ja kein Unterschied, ob 90cm Sockel oder 90 cm mehr Kniestock.
Können wir uns bei der Argumentation mit dem Bauamt auf die Wandhöhe der umliegenden Häuser berufen oder zählt alleine der Umstand, daß diese Häuser alle nur 1 Vollgeschoss haben und wir daher auch nur 1 Vollgeschoss bauen dürfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.