Abgeschickt von I. Rother am 17 Juli, 2013 um 11:10:59
Antwort auf: Re: Kellerflur zur Wohnfläche? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Juli, 2013 um 22:41:09:
Hallo Herr Hermann,
herzlichen Dank für die schnelle Information.
: Hallo i.Rother,
: gemäss Ihrer Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine lichte Höhe von nur 2,30m haben....das reicht also....
: Aber Sie sagen, es sind alles nur Kellerräume.
: Für mich also die Prämisse, bauordnungsrechtlich
: keine genehmigten Aufenthaltsräume.
: Dann siehe:
: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
: (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
: 1.Zubehörräume, insbesondere:
: a)Kellerräume,
: b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
: c)Waschküchen,
: d)Bodenräume,
: e)Trockenräume,
: f)Heizungsräume und
: g)Garagen,
: 2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
: 3.Geschäftsräume.
: Kellerräume sind also hier keine Aufenthaltsräume
: FAZIT
: Liegt im Kellergeschoss kein Aufenthaltsraum, so ist das -komplette Geschoss- bei der Wohnflächenberechnung nicht
: zu berücksichtigen.