Re: Kellerflur zur Wohnfläche?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Juli, 2013 um 22:41:09:

Antwort auf: Kellerflur zur Wohnfläche? von i. Rother am 16 Juli, 2013 um 16:00:50:

Hallo i.Rother,
gemäss Ihrer Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine lichte Höhe von nur 2,30m haben....das reicht also....
Aber Sie sagen, es sind alles nur Kellerräume.
Für mich also die Prämisse, bauordnungsrechtlich
keine genehmigten Aufenthaltsräume.
Dann siehe:
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1.Zubehörräume, insbesondere:
a)Kellerräume,
b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)Waschküchen,
d)Bodenräume,
e)Trockenräume,
f)Heizungsräume und
g)Garagen,
2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3.Geschäftsräume.
Kellerräume sind also hier keine Aufenthaltsräume
FAZIT
Liegt im Kellergeschoss kein Aufenthaltsraum, so ist das -komplette Geschoss- bei der Wohnflächenberechnung nicht
zu berücksichtigen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]