Abgeschickt von Mayer am 31 Mai, 2013 um 13:28:39
Hallo,
wenn eine Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe von z.B. 472,00 über Null angegeben ist.
Darf diese überschritten werden, bzw. gibt es für diese eine Toleranz?
Auszug aus der Festsetzung des Baugebietes:
"Höhenlage der Gebäude:
Die EFH = Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit
Höhenangabe über Normal Null ist im Planteil
festgelegt."
Danke
Viele Grüße