Abgeschickt von Mayer am 31 Mai, 2013 um 13:55:26
Antwort auf: Re: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null von Bauamt am 31 Mai, 2013 um 13:38:05:
Vielen Dank!
Es sind zwar Ausnahmen hinterlegt, die betreffen aber nur freistehende Garagen, somit nicht zutreffend für das Haus.
"Höhenlage freistehender Garagen:
Die Erdgeschossrohfussbodenhöhe bei frei-
stehenden Garagen dürfen max. 30 cm ober-
oder unterhalb der anschliessenden Strassen-
höhe liegen."
: Eine Überschreitung bedarf die Gewährung einer Befreiung nach § 31 BauGB. Ansonsten wäre eine Überschreitung unzulässig.
: Eine Toleranz gibt es nicht, solange im Bebauungsplan nicht explizit etwas anderes geregelt ist.
: : Hallo,
: : wenn eine Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe von z.B. 472,00 über Null angegeben ist.
: : Darf diese überschritten werden, bzw. gibt es für diese eine Toleranz?
: : Auszug aus der Festsetzung des Baugebietes:
: : "Höhenlage der Gebäude:
: : Die EFH = Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit
: : Höhenangabe über Normal Null ist im Planteil
: : festgelegt."
: : Danke
: : Viele Grüße