Abgeschickt von Pille am 29 Mai, 2013 um 14:19:45
Antwort auf: Re: Fragestellungen Gebietscharakter Nds. von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Mai, 2013 um 13:36:44:
Hallo Herr Hermann,
danke erst einmal für die schnelle Antwort. Frage 2 ist damit für mich beantwortet. Noch einmal zurück zu Frage 1: Die Behörde muss also im Genehmigungsverfahren das Einfügungsgebot beachten. Muss / müsste sie unabhängig vom nicht vorhandenen B-Plan auch den Gebietscharakter feststellen oder reicht die Feststellung das es sich einfügt?
MfG
Pille