Re: Definition oeffentliche verkehrsflaeche


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 Februar, 2013 um 12:50:33:

Antwort auf: Definition oeffentliche verkehrsflaeche von Marina kerner am 21 Februar, 2013 um 00:24:43:

Hallo Marina kerner,
öffentliche Verkehrsfläche ja, aber besondere Zweckbestimmung.
....siehe BauGB:
§ 9 Inhalt des Bebauungsplans
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
11.die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,
wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen,
Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss
anderer Flächen an die Verkehrsflächen; die Flächen können auch
als öffentliche oder private Flächen festgesetzt werden;.......

Aber benötigt wird hier ja eine "befahrbare "Anbindung" für
Feuerwehrfahrzeuge.
Definition Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der
öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen (DIN 14090).
Sie können auch überbaut sein (Durchfahrten). Mit ihrer Hilfe wird
eine mit Feuerwehrfahrzeugen befahrbare Verbindung zwischen der
Straße (öffentliche Verkehrsfläche) sowie den Aufstellflächen und
Bewegungsflächen geschaffen. Mindestbreite 3 m (bei längeren Durchfahrten 3,5 m),
Mindesthöhe 3,5 m. Beschilderung mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt".
Absenkung der Bordsteinkanten. Sperrbalken, Verschlüsse, Schlüsselrohre
oder Pfosten in Feuerwehrzufahrten müssen mit Feuerwehrwerkzeug
(Feuerwehrbeil, Hydrantenschlüssel - Dreikant-, Bolzenschneider) zu öffnen sein.
Was mus man bei verschiedenen Gebäudehöhen beachten?

Zu Gebäuden geringer Höhe genügen von öffentlichen Verkehrsflächen
mindestens 1,25 m breite Zu- oder Durchgänge. Liegen diese Gebäude
mehr als 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt, so können
an Stelle von Zu- oder Durchgängen Zu- oder Durchfahrten verlangt
werden wo die Durchfahrten mindestens 3,50 m Höhe betragen müssen.
Bei den Zufahrten muss die Breite mindestens 3,00 m betragen.
Führt der zweite Rettungsweg aus einem Gebäude über Rettungsgeräte der
Feuerwehr, so muss ein Zuwegung, wie bereits beschrieben, zu den zum
Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein.
Die Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die Feuerwehrzufahrt
ist durch Absenken des Bordsteins deutlich zu machen. Bei der
Festlegung des Bereiches ist der Außenradius der Einbiegung zu berücksichtigen.
Hierdurch soll unzulässiges Parken verhindert werden.
Feuerwehrzufahrten müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche
aus deutlich erkennbar sein. sie sind deshalb durch Hinweisschilder
mit Aufschrift "Feuerwehrzufahrt" zu kennzeichnen.




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