Abgeschickt von Marina kerner am 21 Februar, 2013 um 00:24:43
Guten Tag! Ich habe eine Frage zu dem Begriff "oeffentlicher Verkehrsflaeche".
Paragraf 5 der hessischen bauordnung regelt die zufahrt / den zugang zu Grundstuecken. Hier steht, dass: Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Frage: was ist genau eine "oeffentliche verkehrsflaeche"? Faellt darunter auch ein stättischer gehweg mit treppen, der nicht mit einem pkw oder rettungsfahrzeug befahrbar ist? Vielen Dank fuer die Beantwortung!