Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 Januar, 2013 um 11:55:22:
Antwort auf: maßgebende Grundstückshöhe, wenn keiner den natürlichen Verlauf kennt? von Wissel am 15 Januar, 2013 um 09:20:54:
Hallo Wissel,
die Landesbauordnungen geht im Regelfall von der natürlichen Geländehöhe aus. Nach ständiger Rechtsprechung z.B.des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz ist allerdings bei der Ermittlung der Geländehöhe dann von der tatsächlichen Geländehöhe und nicht der natürlichen Geländehöhe auszugehen, wenn die Aufschüttung länger als 30 Jahre zurückliegt.