maßgebende Grundstückshöhe, wenn keiner den natürlichen Verlauf kennt?


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Abgeschickt von Wissel am 15 Januar, 2013 um 09:20:54:

Hallo,

hier im Forum wurde schon viel zum Thema Grundstückshöhen und Verläufe geschrieben. Dazu habe ich auch noch eine Frage:

Wie wird eigentlich die Grundstückshöhe bestimmt, wenn sich keiner mehr daran erinnern kann, welcher Nachbar bei der Anpassung seines Grundstückes das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat?

In unserem konkreten Fall: Zwischen unserem und dem Nachbargrundstück steht solange man sich erinnern kann eine Mauer von knapp 1 m Höhe. Es ist offensichtlich, dass dieser Höhenunterschied menschengemacht ist. Nun möchte unser Nachbar eine Garage an der Grenze bauen, darf diese aber nur bis max 3 m Höhe an der Grundstücksgrenze errichten. Wie wird nun die maximal zulässige Höhe ermittelt?

Danke,

Wissel



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