Abgeschickt von Wissel am 15 Januar, 2013 um 09:20:54:
Hallo,
hier im Forum wurde schon viel zum Thema Grundstückshöhen und Verläufe geschrieben. Dazu habe ich auch noch eine Frage:
Wie wird eigentlich die Grundstückshöhe bestimmt, wenn sich keiner mehr daran erinnern kann, welcher Nachbar bei der Anpassung seines Grundstückes das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat?
In unserem konkreten Fall: Zwischen unserem und dem Nachbargrundstück steht solange man sich erinnern kann eine Mauer von knapp 1 m Höhe. Es ist offensichtlich, dass dieser Höhenunterschied menschengemacht ist. Nun möchte unser Nachbar eine Garage an der Grenze bauen, darf diese aber nur bis max 3 m Höhe an der Grundstücksgrenze errichten. Wie wird nun die maximal zulässige Höhe ermittelt?
Danke,
Wissel