Abgeschickt von Bolanger am 12 Januar, 2013 um 20:49:56:
Antwort auf: Böschung zum Nachbarn von Ilka am 10 Januar, 2013 um 12:02:56:
Hallo,
das muss derjenige machen, der die Böschung abweichend vom natürlichen Geländeverlauf erstellt hat. Sollte das der natürlich Geländeverlauf sein, so ist jeder für seinen eigenen Teil zuständig.
Gruß,
Bolanger
: Hallo,
: unsere Terasse liegt ca. 2m tiefer als das Nachbargrundstück. Dieses soll an dieser Stelle auch mal nicht bebaut werden. Welcher Grundstückseigentümer ist für die Böschungs-/Hangsicherung zuständig ?
: Danke, Ilka