Abgeschickt von Ilka am 10 Januar, 2013 um 12:02:56
Hallo,
unsere Terasse liegt ca. 2m tiefer als das Nachbargrundstück. Dieses soll an dieser Stelle auch mal nicht bebaut werden. Welcher Grundstückseigentümer ist für die Böschungs-/Hangsicherung zuständig ?
Danke, Ilka