Abgeschickt von Bolanger am 07 Dezember, 2012 um 19:59:39:
Antwort auf: Re: Was bedeutet von Juchri am 07 Dezember, 2012 um 19:09:15:
Ja was soll das denn? Da steht, dass Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke zulässig sind. Da gibt es doch dann gar nichts mehr drüber nachzudenken...
Gruß,
Bolanger
: hier der Absatzt aus dem ebauungsplan:
: Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
: 1.1.1 Allgemeine Wohngebiete WA 7 und WA 8 (§ 4 BauNVO)
: Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 7 und WA 8 sind folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden können, nach § 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t Bestandteil des Bebauungsplanes:
: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
: Folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können, sind nach § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t zulässig:
: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
: Anlagen für Verwaltungen,
: Gartenbaubetriebe,
: Tankstellen.