Abgeschickt von Juchri am 26 Januar, 2013 um 10:52:18
Antwort auf: Re: Was bedeutet von Bauamt am 07 Dezember, 2012 um 23:16:32:
Falls jeamand mal vor der gleichen Frage steht, hier die Antwort, die wir bekommen haben:
"Zu den Anlagen für gesundheitliche Zwecke gehören Gesundheitsämter, -verwaltungen, medizinische Institute und Bäder etc.
Dagegen fallen Arztpraxen nach der Rechtkommentierung (z.B. Fickert Fieseler: Baunutzungsverordnung Kommentar S. 403, 9 Auflage) nicht unter den Begriff der Anlagen für gesundheitliche Zwecke.
Ihre Zulässigkeit für eine Psychotherapeutische Praxis richtet sich nach § 13 BauNVO. Einschränkungen hinsichtlich der Ansiedlung freier Berufe nach Maßgabe des § 13 BauNVO sind innerhalb des Bebauungsplanes mir nicht bekannt."