Abgeschickt von David am 22 April, 2012 um 18:36:04
Antwort auf: Re: Einzug VOR Bauzustandsbesichtigung in NRW von Dirk Baumeister am 22 April, 2012 um 17:44:32:
wie wird das bußgeld bemessen (fallbeträge) und in welchen fällen kommt es zur nutzungsuntersagung?
wenn mr x zB schon eingezogen ist und der brief, dass am fiktiven datum 32.13.2155 eine Bauzustandsbesichtigung stattfindet weil behörden meinen dort wohnt schon jeand!?