Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 April, 2012 um 17:44:32
Antwort auf: Einzug VOR Bauzustandsbesichtigung in NRW von David am 22 April, 2012 um 12:02:56:
Möglichkeiten der Behörde: Nutzungsuntersagung UND Bußgeld
Lösung zur Vermeidung: Antrag auf vorzeitige Innutzungnahme
: Wie die Überschrift besagt, frage ich mich, was passiert, wenn ich VOR der Bauzustandsbesichtigung in ein Einfamilienhaus einziehe bzw eingezogen bin. (Geldstrafe? Höhe der Strafe?)
: Um einen Rahmen zu schaffen, nehmen wir einfach an, das Haus stand schon, war Büro und kein Wohngebäude.
: Bauantrag zur Nutzungsänderung ist genehmigt, 2 Etagen von 3 sind fertig, der Schornsteinfeger hat seine Abnahmen gemacht.
: Mfg, David