Abgeschickt von Bolanger am 12 Maerz, 2012 um 21:41:29:
Antwort auf: Re: Geld einbehalt bei Neubau von oberh am 12 Maerz, 2012 um 10:27:01:
Nach VOB, welche bei Bauleistungen üblich sind, muss innerhalb von 2 Monaten gezahlt werden. Danach kann man sich dann streiten, ob der Auftragnehmer wieder etwqs zurückzahlen muss, wenn er die Mängel nicht beseitigt.
: Das stimmt so nicht ...
: Bitte ins BGB schauen:
: § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
: Lassen Sie sich bitte umgehend "in Natura" rechtlich beraten.