Abgeschickt von oberh am 12 Maerz, 2012 um 10:27:01
Antwort auf: Re: Geld einbehalt bei Neubau von Bolanger am 11 Maerz, 2012 um 08:12:27:
Das stimmt so nicht ...
Bitte ins BGB schauen:
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Lassen Sie sich bitte umgehend "in Natura" rechtlich beraten.