Re: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss


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Abgeschickt von Tim am 28 Februar, 2012 um 11:12:29:

Antwort auf: Re: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss von Stefan am 26 Februar, 2012 um 23:03:12:

Falls keine Grenzbebauung erlaubt oder sogar vorgeschrieben ist, muss das neue Haus mind. 3 m von der GrundstŸcksgrenze weg stehen. Au§erdem mŸssen, wenn sie Ÿber die 3 m hinaus gehen, AbstandsflŠchen frei gehalten werden, die abhŠngig von der Wandhšhe sind, je nach Lage des GrundstŸcks (Kerngebiet usw.) ein bestimmter Faktor mal der mittleren Wandhšhe. Sollte diese AbstandsflŠche nicht auf dem eigenen GrundstŸck liegen, sondern teilweise auf dem NachbargrundstŸck liegen, dann muss der Nachbar šffentlich rechtlich absichern, dass diese AbstandsflŠchen nicht von anderen Ÿberdeckt werden. Er mŸsste eine Baulast Ÿbernehmen, dass nie ein GebŠude so gestellt wird, dass dessen AbstandsflŠchen diese "Ÿbernommene" FlŠche Ÿberdeckt oder schneidet. Auch das bestehende Haus darf mit den AbstandsflŠchen nicht schneiden. Das kšnnte bei euch also sehr eng werden, wenn nicht sogar unmšglich. Au§erdem wŠre es, wenn denn mšglich, fŸr das NachbargrundstŸck unter umstŠnden eine erhebliche Wertminderung, falls man in den eigenen Mšglichkeiten zum Um- und Neubau eingeschrŠnkt ist. Man stimmt also nicht nur einem neuen Nachbarbau zu, sondern schrŠnkt sich unter umstŠnden auch selbst ein, wenn man eine solche Baulast Ÿbernimmt. WŸrde euer Nachbar das?

Ob und wie eine Sanierung weniger sinnvoll ist als eine Neubau, ist fŸr diese baurechtlichen Fragen absolut unerheblich!

Gru§,
Tim




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