Abgeschickt von Stefan am 26 Februar, 2012 um 23:03:12
Antwort auf: Re: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss von Tim am 25 Februar, 2012 um 20:53:34:
Hallo nochmal,
das Haus steht in Bayern-Oberfranken.
Die Nachbarhäuser sind geschätzte 5-6m entfernt.
Das Haus war in der Gegend das erste was gebaut wurde, glaube 1935-1937 und dann nach dem Krieg wurden aus Geldmangel links und rechts Grundstücke geteilt und verkauft, deswegen jetzt die verzwickte Situation.
Eine Kernsanierung wäre extrem teuer, alle Räume ziemlich klein, das ist nichts mehr für die nächsten Generationen.
MfG
: Hallo,
: erstmal kommt es auf ein paar weitere Details der Situation an: Welches Bundesland? Welche GrenzabstŠnde sind Ÿberhaupt vorgeschrieben (evtl. ist Grenzbebauung erlaubt)? Wie weit steht das Nachbarhaus weg? WŠren die Nachbarn auch bereit, evtl. eine AbstandsflŠchenbaulast zu Ÿbernehmen, den fehlenden Streifen also frei zu halten von allen Bauten und AbstandsflŠchen, die solche haben mŸssen?
: TatsŠchlich ist es so, dass fŸr den Neubau nicht erlaubt werden muss, was fŸr den Altbau geduldet wurde!
: Gru§,
: Tim