Abgeschickt von Lena am 10 Januar, 2012 um 16:17:02:
Hallo liebe Forumnutzer.
Wir haben unter ein paar Freunden eine Diskussion laufen. Dabei geht es um Bauen mittels Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW. Wir sind Nachbarn und haben festgestellt, dass unsere Reihenhäuser im Rahmen des Freistellungsverfahrens gebaut worden also ohne richtiges Genehmigungsverfahren. Nun sind viele Sachen anders als in den Bauvorlagen und zwar die Bauhöhen, die Gauben und die Fertiggarage bzw. ein Carport ist von einem anderen Hersteller und der hat jeweils eine andere Typengenehmigung und die Maße stimmen auch nicht ganz. Nun fragen wir uns, ob aufgrund der falschen Bauvorlagen für unsere Häuser und Garagen ein weiteres Genehmigungsverfahren notwendig ist.
Da gehen die Meinungen irgendwie auseinander.
Hoffe ich konnte das so in etwa erklären, bei Fragen einfach Posten.
Danke