Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH)


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Abgeschickt von Detl am 06 Juli, 2007 um 19:16:46

Unsere Straße ist 1971 erstmalig hergestellt und von den Anliegern gemäß Beitragssatzung bezahlt worden.

Eine Unterhaltung der Straße hat seitens der Gemeinde bisher nicht bzw. nicht fachgerecht stattgefunden.

Nunmehr betreibt die Gemeinde eine Erneuerung der Straße und verlangt Beiträge gemäß ihrer Ausbaubeitragssatzung von 2002.

Dieses steht meiner Meinung nach im Widerspruch zum BundesBauGesetz (Prinzip Rechtssicherheit für den Anlieger).

Liege ich damit richtig?

VG Detl



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