Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Micky am 09 Juli, 2007 um 13:42:26:

Antwort auf: Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH) von Detl am 09 Juli, 2007 um 09:29:27:

Die Rechtsprechung setzt die bestimmungsgemäße Lebensdauer einer Straße mit rd. 25 Jahren an. Die Straße spricht also für sich selbst, denn sie hat über 35 Jahre gehalten und damit ist ganz eindeutig die Möglichkeit gegeben, für eine Erneuerung Beiträge zu erheben. Wodurch die Straße nun letztendlich kaputtgegangen ist, ist nach einer so langen Benutzungsdauer unerheblich.

Micky



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]