Mengenabweichung zu Angebot von Handwerker


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Abgeschickt von Karja am 25 Maerz, 2007 um 15:59:47:

Hallo,

wir haben für unseren Neubau die Verlegung von Granitstufen in Auftrag gegeben. Vor Auftragsvergabe kam der Granitleger, welcher zu dieser Zeit unser Vetrauen genoss, um die Treppen auszumessen. Die dabei ermittelten Massen wurden dann als Basis für ein Angebot und unsere Auftragsvergabe gemacht. Nun will der Granitleger sein Geld haben, leider aber mehr als ursprünglich angenommen. Er hat die Massen des Angebots um schlappe 25% überschritten.
Wie sieht da eigentlich die rechtliche Regelung aus? Müssen wir diesen Mehrpreis zahlen oder ist das ein Problem des Granitlegers, wenn er falsch (oder bewusst zu gering) ausgemessen hat? Während der Durchführung der Arbeiten wurde ich auf keine Mengenüberschreitung hingewiesen. VOB wurde vereinbart, wenn das jemandem etwas hilft.

Grüße,

Karja



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