Bebauungsplan und Nebenanlagen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von CJ am 02 Mai, 2021 um 01:03:09:

Hallo zusammen!

Wir haben eine Frage zum richtigen Lesen eines Bebauungsplanes:

Auf dem Bebauungsplan ist ein Teil des Grundstückes mit einer rot-gestrichelten Linie "eingefasst", welche in der Legende als "Fläche für Garagen, Tiefgarage, Stellplätze, überdachte Stellplätze, Nebenanlagen" erklärt wird. Die Garage des Hauses befindet sich tatsächlich in diesem Bereich und wird auch richtigerweise mit "Ga" gekennzeichnet. Der restliche Bereich innerhalb dieser Markierung ist nicht speziell ausgewiesen.

1. Bedeutet das, dass innerhalb der rot markierten Fläche Nebenanlagen wie z.B. Fahrradboxen aufgestellt werden dürfen?

2. Die rote Markierung ist so gelegt, dass ein Abstand zu den Grundstücksgrenzen bereits berücksichtigt wird. Vor dem Haus ist er größer, seitlich vom Haus, wo von der Hauswand bis zur Grundstücksgrenze nur knapp 2,3m Platz sind, ist er geringer. Bedeutet das, dass dadurch auch kein weiterer Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss und die Boxen direkt innerhalb der roten Markierung aufgestellt werden dürfen?

Vielen Dank!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]