Re: Terrasse und Terrassenüberdachung genehmigungsfrei?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 22 Juli, 2020 um 09:23:11:

Antwort an: Terrasse und Terrassenüberdachung genehmigungsfrei? posted by Heinz am 21 Juli, 2020 um 21:38:59:

Guten Tag!

Es mag gegebenenfalls sein, dass eine solche "Terrassenüberdachung" bis 30 m² nach § 60 Absatz 1 (Anlage Nr. 1.8) der NBauO verfahrensfrei ist.
Unabhängig von der Frage, ob das Vorhaben verfahrensfrei ist, wäre jedoch zunächst zu klären ob es überhaupt zulässig ist.
Aufgrund der beschriebenen Außenbereichssituation reicht zum Beispiel eine widersprechende Darstellung im Flächennutzungsplan, einem Landschaftsplan oder eine Beeinträchtigung der Belage des Natur- und Landschaftsschutzes, o.ä. aus, dass das Vorhaben nicht errichtet werden kann und darf. Die Frage nach der Verfahrensfreiheit ist in diesem Zusammenhang dabei völlig unerheblich.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther

: Hallo zusammen,

: ich habe folgende Frage:

: Niedersachen; Außenbereich (§35 BauGB), nicht privilegiert. Wir planen eine Terrasse auf dem Grundstück zu errichten, ca. 25 m vom Haus entfernt. Vorhandene Sitzfläche wird umgebaut, Größe ca. 100 qm. Ein Teil soll überdacht werden (bis zu 30 qm). Ist die Umwandlung Sitzfläche) und dann Überdachung genehmigungsfrei?

: Mit freundlichen Grüßen
: Heinz





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