Terrasse und Terrassenüberdachung genehmigungsfrei?


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Gesendet von Heinz am 21 Juli, 2020 um 21:38:59:

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Niedersachen; Außenbereich (§35 BauGB), nicht privilegiert. Wir planen eine Terrasse auf dem Grundstück zu errichten, ca. 25 m vom Haus entfernt. Vorhandene Sitzfläche wird umgebaut, Größe ca. 100 qm. Ein Teil soll überdacht werden (bis zu 30 qm). Ist die Umwandlung Sitzfläche) und dann Überdachung genehmigungsfrei?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz



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