Re: Bauleitplanung - Bebauungsplanänderung


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Gesendet von André am 08 April, 2019 um 15:52:44:

Antwort an: Bauleitplanung - Bebauungsplanänderung posted by Warsow am 04 Januar, 2019 um 15:43:13:

: Guten Tag,
: folgender Fall:
: Innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans besteht ein abweichendes Nutzungsinteresse für eine Teilfläche. Der Vorhabenträger hat hierfür bereits bei der Kommune die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach §12 BauGB beantragt, welche auch positiv beschieden wurde.
: Nun die Frage: Handelt es sich bei bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurecht besteht GRUNDSÄTZLICH um eine "Bebauungsplan-Änderung" und wenn ja, muss dies zwingend im Titel des "neuen" Bebauungsplans auftauchen?
: Bzw. in welcher Art und Weise muss sich der Plangeber in der Abwägung mit dem Umstand auseinandersetzen, dass es sich um eine Änderung handelt und nicht um eine Neuaufstellung?
: Danke im Voraus!

Guten Tag,

so wie immer im Baurecht ist die Antwort: Es kommt darauf an. Wenn der "neue" Bebauungsplan Festsetzungen des "alten" Planes übernimmt, dann ist es eine Änderung. Wenn der Plan alle Festsetzungen selbst definiert, dann ist es eine neue Überplanung. Für die Verwaltung selbst wäre es natürlich sinnvoll, wenn die ursprüngliche Bezeichnung im neuen Plan auftaucht, damit die Chronologie ersichtlich wird.




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