Bauleitplanung - Bebauungsplanänderung


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Gesendet von Warsow am 04 Januar, 2019 um 15:43:13:

Guten Tag,
folgender Fall:
Innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans besteht ein abweichendes Nutzungsinteresse für eine Teilfläche. Der Vorhabenträger hat hierfür bereits bei der Kommune die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach §12 BauGB beantragt, welche auch positiv beschieden wurde.
Nun die Frage: Handelt es sich bei bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurecht besteht GRUNDSÄTZLICH um eine "Bebauungsplan-Änderung" und wenn ja, muss dies zwingend im Titel des "neuen" Bebauungsplans auftauchen?
Bzw. in welcher Art und Weise muss sich der Plangeber in der Abwägung mit dem Umstand auseinandersetzen, dass es sich um eine Änderung handelt und nicht um eine Neuaufstellung?
Danke im Voraus!



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