Re: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Baufreak am 10 Januar, 2018 um 09:41:39:

Antwort an: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart posted by Joule am 10 Januar, 2018 um 07:12:32:

Der Eintrag im Liegenschaftskataster hat nichts mit der baurechtlich zulässigen Nutzung zu tun. Sie ist völlig unerheblich. Entscheidend ist allein die baurechtlich genehmigte Nutzung. Wenn die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken nicht genehmigt war, ist das natürlich erstmal ein Problem. Möglicherweise ist sie aber genehmigungsfähig. Auskunft darüber gibt das Bauamt oder ein guter Architekt. Ist sie genehmigungsfähig, heißt es einen Bauantrag einzureichen. Ist sie nicht genehmigungsfähig, dann wird das Bauamt möglicherweise irgendwann die illegale Nutzung feststellen und untersagen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]