Terrassenüberdachung Nebenanlage oder GRZ? BauNvo 1977


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Gesendet von David am 11 August, 2017 um 07:34:00:

Guten Tag,

wir beschäftigen uns mit der Frage, ob eine Terrassenüberdachung eine Nebenanlage ist oder diese zur GRZ zählt.
Nach BauNvo von 1977 werden Terrassen als solches nicht zur GRZ gezählt.

Jetzt wird am 1,5m Dachüberstand eines Hauses eine klassische Terrassenüberdachung befestigt und auf der anderen Seite abgestützt sodass die Überdachung auf 3m vergrößert wird und 30m² nicht überschreitet.
Eine Baugenehmigung ist zwar nicht notwendig – soweit ich das verstanden habe – aber irgendwo wird diese Fläche wahrscheinlich reinzählen.
Relevant wäre es z.B. Wenn ein B-Plan die Gesamtfläche aller Nebenanlage auf 50m² beschränkt.
Vielleicht kann mir einer hier weiterhelfen?
Danke und Gruß
David




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