Re: Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 27 Februar, 2017 um 12:54:57:

Antwort an: Re: Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze posted by Mark am 24 Februar, 2017 um 10:15:03:

Werter Mark!

Zwar sind Regale keine Gebäude, aber Sie lassen Satz 2 des Artikel 6 Absatz 1 der Bayrischen Bauordnung außer Acht.
Danach kann, wie schon Herr Baumeister schrieb, ein Regal sehr wohl Abstandsflächen auslösen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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