Gesendet von H. Hallmackenreuther am 27 Februar, 2017 um 12:54:57:
Antwort an: Re: Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze posted by Mark am 24 Februar, 2017 um 10:15:03:
Werter Mark!
Zwar sind Regale keine Gebäude, aber Sie lassen Satz 2 des Artikel 6 Absatz 1 der Bayrischen Bauordnung außer Acht.
Danach kann, wie schon Herr Baumeister schrieb, ein Regal sehr wohl Abstandsflächen auslösen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther